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Stalking
Sie erhalten permanent Anrufe, E-Mails, SMS oder Briefe von einer Person, zu der Sie keinen Kontakt wünschen? Sie erhalten mehrfach Warenlieferungen, die Sie nicht bestellt haben? Sie werden wiederholt verfolgt und belästigt? Ihr Ruf wird nachhaltig geschädigt? Ihr Eigentum wurde beschädigt? Ihre Privatsphäre und Sicherheit sind gefährdet? Ihnen ist bekannt, dass der Täter übermäßig Alkohol und Drogen konsumiert, Zugang zu Waffen hat, als gewalttätig bekannt ist oder psychische Probleme hat?
Ende 2006 wurde Stalking als eigener Straftatbestand definiert. Stalkingopfer können vor Gericht Schutzanordnungen erwirken. Wir helfen Ihnen, die dafür notwendigen Beweise zusammenzutragen.
Protokollieren Sie die Vorkommnisse und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Aufnahmen auf dem Anrufbeantworter oder Briefe, auf. Diese Unterlagen sind wichtig, um Ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Wir verfügen über modernste Technik mit GPS-Unterstützung und langjährige Erfahrung in den Bereichen Recherche, Ermittlung und Observation.
Unser Ermittlungsbericht umfasst detaillierte Angaben sowie Fotos und Videos.
Die Ermittlungsergebnisse sind selbstverständlich im Rahmen des gültigen Datenschutzes gerichtsverwertbar.Auf Wunsch führen wir in Ihrer Wohnung einen Sicherheitscheck durch und installieren Alarmsysteme.
Im Bedarfsfall vermitteln wir gerne Selbstverteidigungskurse zur Stärkung Ihres Selbstbewusstseins.Unsere langjährige Erfahrung erlaubt uns, Ihnen Tipps und Hilfestellungen zu geben, damit Sie Ihre Privatsphäre optimal schützen können.
http://www.liebeswahn.de/
http://www.no-stalking.de/
http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/index.php§ 238 StGB "Nachstellung" im Wortlaut:
"(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
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